Die Eintragung

Ihre Ars-Aquae-Destille wird beim Bund eingetragen, wie jeder Destillierapparat über drei Litern. Das ist ein gewöhnlicher Verwaltungsschritt, und er ist rasch erzählt.

  1. Sie liefern Grundriss und Adresse.
  2. Der Verein legt seine Unterlagen bei.
  3. Das Gesuch geht nach Delémont.

Der Verein geht diesen Weg mit Ihnen, vom ersten Blatt bis zum Bescheid.

Warum überhaupt

Der Bund führt ein Verzeichnis aller Destillen ab drei Litern, so wie jedes Auto eingelöst wird, ohne dass jemand fragt, wohin man damit fährt. Er tut das, weil sich mit jedem Kolben dieser Grösse im Grundsatz auch Alkohol brennen liesse. Dem gilt seine Aufmerksamkeit, nicht dem Wasser.

Auch ein Kochtopf sammelt Dampf unter dem Deckel, und niemand trägt ihn ein. Ab drei Litern Inhalt aber wird aus einem Gerät, das Dampf auffängt, eines, das der Bund kennen möchte. Wer eine solche Anlage kauft, aufstellt, verschiebt, ersetzt oder umbaut, tut das mit Bewilligung des Bundes, so steht es in Artikel 7 des Alkoholgesetzes.

Wer zuständig ist

Zuständig ist eine einzige Stelle, der Bereich Alkohol des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Sie ist per Post, E-Mail und Telefon erreichbar und beantwortet Fragen zum Gesuch. Formular und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Amts.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
alkohol@bazg.admin.ch
+41 58 462 65 00

Was das Gesuch enthält

Das Gesuch besteht aus einem Formular des BAZG und einigen Beilagen, die meisten davon legt der Verein bei. Er liefert den Bauplan der Anlage, Bilder davon und die Beschreibung des Verwendungszwecks, der Destillation von Wasser.

Von Ihnen kommen zwei Beilagen, die nur Sie beschaffen können. Der Grundriss des Raums, in dem die Destille stehen wird, samt Adresse. Und ein Blatt Ihrer Gemeinde, das bestätigt, dass am Aufstellort nichts gegen Gewässer-, Umwelt- und Feuerschutz spricht.

Ob das Amt von einer Privatperson ein weiteres Blatt wünscht, klärt der Verein vorab mit Delémont. Sie unterschreiben, und das Gesuch ist unterwegs.

Wie lange es dauert

Vom Eingang des Gesuchs bis zum Bescheid vergehen zwei bis vier Wochen. Das ist der Erfahrungswert des Vereins aus den bisherigen Gesuchen.

Was es kostet

Die Bewilligung kostet einmalig 100 Franken. Sie gilt zehn Jahre. Die Erneuerung ist kostenlos und wird sechs Monate vor Ablauf beantragt, so steht es im Formular des Amts.

Was danach gilt

Die Destille gehört Ihnen. Das Amt bleibt lediglich im Bild, wo sie steht und was mit ihr geschieht.

Sobald die Anlage aufgebaut ist, erhält das BAZG eine Meldung über die Inbetriebnahme. Vor einem Umzug, einem Umbau, einer Reparatur oder einer Weitergabe der Anlage geht ebenfalls eine Nachricht nach Delémont. Die Bewilligung gilt für Sie und Ihren Aufstellort, deshalb bleibt die Anlage bei Ihnen und wird nicht ausgeliehen.

Das Amt darf sich die Anlage ansehen. Dann steht jemand vor dem Glas, das im Gesuch abgebildet ist, und sieht, dass beides übereinstimmt.

Wie der Verein begleitet

39 Destillateure sind diesen Weg vor Ihnen gegangen. Die Beilagen des Vereins liegen aus diesen Gesuchen vor und gehen unverändert mit. Auch spätere Meldungen, etwa zu einem Umzug oder Umbau, bereitet der Verein mit Ihnen vor.

Der Eintrag beim Bund stellt Ihre Anlage in eine Reihe mit jeder Brennerei des Landes. Er bescheinigt, dass hier kein Küchengerät steht, sondern ein vollwertiges Instrument. Wer es führt, ist Destillateur, und so wird er auch geführt.

Der Weg

Die Eintragung ist Teil des Gesprächs, mit dem jede Übergabe beginnt. Die Anfrage läuft über die Kachel »Das Gespräch« auf der Destille-Seite.

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